Warum brauche ich eine rechtlich-verbindliche LRS Diagnostik?
Von einer Lernstörung (Teilleistungsstörung) spricht man, wenn trotz normaler Intelligenz und ausreichender Beschulung ein Kind/Jugendlicher in einzelnen schulischen Bereichen ungenügende Leistungen zeigt.
Eine LRS-/Dyskalkulie-Diagnose darf nur von einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder –psychiater gestellt werden.
Eine rechtlich-verbindliche LRS Diagnostik dient als Grundlage für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs in Schule und Ausbildung.
Überblick über das diagnostische Vorgehen:
- Anamnese und Interviews: Der erste Schritt in der Diagnostik besteht darin, eine umfassende Anamnese zu erstellen. Dazu gehören Gespräche mit den Eltern, Lehrern und den Betroffenen selbst, um die Symptome und den Verlauf der Schwierigkeiten zu erfassen.
- Ein Intelligenztest ist Teil der Diagnostik. Er hilft, das intellektuelle Niveau zu bestimmen und zu überprüfen, ob die Lernschwierigkeiten durch eine allgemeine Intelligenzminderung verursacht werden.
- Lese- und Rechtschreibtests: spezielle Tests, die die Lese- und Rechtschreibfähigkeiten messen
- Mathematiktests: spezielle Tests zur Messung mathematischer Fähigkeiten
- Zudem können auch Lehrerbeurteilungen oder Zeugnisse hilfreich sein
- Nach Abschluss der Diagnostik erfolgt ein ausführliches Beratungsgespräch über die Ergebnisse der Testung sowie Möglichkeiten der Behandlung und Förderung.
- Alle Diagnostik-Termine finden am Vormittag statt.
Eltern entstehen keine Kosten.
- Die Kosten für diese ausführliche Diagnostik werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ein Antrag bei der Krankenkasse oder eine Überweisung durch den Kinderarzt / die Kinderärztin sind nicht notwendig, lediglich die Versichertenkarte des Kindes muss in der Praxis vorgelegt werden.
